8. Busse & Company unterstützt den Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung bei der Personalbeschaffung. Busse & Company schuldet keinen Erfolg i.S.d. § 631 BGB dahingehend, dass es dem Kunden gelingt, das gesuchte Personal auch zu rekrutieren.
9. Nach Vertragsschluss findet innerhalb von 14 Tagen ein Kick‒Off‒Termin statt, der mit dem Kunden vereinbart wird. Er dient dem Verständnis der Zielgruppe und dem Herausarbeiten der Anforderungen für eine erfolgreiche Personalbeschaffung.
10. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kick‒Off‒Termin stattfinden kann. Er hat insbesondere selbst an dem Kick‒Off‒Termin teilzunehmen oder sich durch einen instruierten Mitarbeiter vertreten zu lassen.
11. Busse & Company ist vor Bezahlung der Starterrechnung nur verpflichtet, den Kick‒Off‒Termin durchzuführen. Mit der Erfüllung anderer Vertragspflichten muss Busse & Company vor Bezahlung der Starterrechnung nicht beginnen.
12. Busse & Company ist berechtigt, den Vertrag nach billigem Ermessen zu erfüllen. Ihr steht insoweit ein Leistungsbestimmungsrecht i.S.d. § 315 BGB zu. Busse & Company darf zur Vertragserfüllung Leistungen externer Dritter in Anspruch nehmen.
13. Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, Busse & Company alle Unterlagen und Informationen (im Folgenden: Unterlagen) zu überlassen, die Busse & company zur Erfüllung des Vertrags benötigt. Zu den Unterlagen gehören insbesondere Unternehmensinformationen, Bilder sowie das Logo des Unternehmens, jeweils digital. Ferner muss der Kunde eine Datenschutzerklärung für die Kampagne bereitstellen. Soweit möglich wird der Kunde die Unterlagen im Kick‒Off‒Termin zur Verfügung stellen, im Übrigen unverzüglich nach Anforderung durch Busse & Company, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem geplanten Kampagnenstart. Busse & Company ist berechtigt, die Kampagnen nicht zu starten, bevor die erforderlichen Unterlagen in angemessener Qualität (§ 315 BGB) vorliegen. Der Kunde benötigt eine eigene Facebookpräsenz und muss Busse & Company dazu Zugriff einräumen.
14. Wenn der Auftrag die Durchführung eines Drehtermins vorsieht, verpflichtet sich der/die Auftraggeber/in zur Vereinbarung eines Drehtermins innerhalb von zwei (2) Monaten ab Vertragsabschluss und zur Veröffentlichung der Online‒Kampagne auf den gewählten Plattformen innerhalb von sechs (6) Monaten ab Vertragsabschluss. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag rechtskräftig aufzulösen und geschuldete Leistungen zurückzuhalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem/der Auftraggeber/in bei einer Absage des Drehtermins durch den/die Auftraggeber/in innerhalb von 72 Stunden vor dem Drehtermin 10% und bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor Drehtermin 20% der Rechnungssumme für die Drehleistungen in Rechnung zu stellen in Form einer No‒Show‒Gebühr. Darüber hinaus werden nicht stornierbare Hotelkosten an den/die Auftraggeber/in Busse & Company Steuernummer: 105/5038/2165 Bank: Olinda Zweigniederlassung Deutschland, Warschauer Platz 11‒13, 10245 Berlin Kontoinhaber: Busse & Company Nils Josef Busse Düsseldorf IBAN: DE50100101239622080708 E‒Mail: office@busse‒company.com. Wenn der Auftrag die Durchführung eines Workshops vorsieht, verpflichtet sich der/die Auftraggeber/in zur Vereinbarung eines Workshoptermins innerhalb von sechs (6) Monaten ab Vertragsabschluss.
15. Es wird ein Auslagenersatz i.H.v. € 0,3 zzgl. ges. MwSt. für jeden gefahrenen Kilometer vereinbart. Wenn aufgrund von Entfernung zum Dreh oder Workshop, je nach gebuchter Leistung, eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden nicht gewährleistet ist, übernimmt der/die Auftraggeber/in die Hotelkosten in Höhe von maximal 200,00 EUR (inkl. Mwst.) pro Person pro Nacht für alle am Dreh oder Workshop beteiligten Mitarbeitenden der Busse & Company.
15. Wenn der Auftrag die Erstellung von Videos & Fotos vorsieht, überträgt den Auftragnehmer dem/ der Auftraggeber/in die Nutzungsrechte der fertiggestellten Videos & Fotos im Rahmen dieser Zusammenarbeit. Das Rohmaterial wird nicht zur Verfügung gestellt und nach Ablauf der Zusammenarbeit gelöscht. Wenn der Auftrag die Erstellung einer Arbeitgeberstrategie vorsieht, überträgt der Auftragnehmer dem/ der Auftraggeber/in die Nutzungsrechte der fertiggestellten Strategie.
16. Busse & Company wird dem Kunden Inhalte vor Veröffentlichung zur Kenntnisnahme übermitteln, damit der Kunde innerhalb von drei Werktagen Änderungswünsche äußern kann. Nach Ablauf dieser Frist darf Busse & Company die Inhalte unverändert veröffentlichen.
Busse & Company ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche zu berücksichtigen.
16. § 312i Abs. 1 und 2 BGB findet keine Anwendung.